Versicherungsschutz auf der Betriebsfeier

Danke für die Bewertung! Teile es mit Ihren Freunden!

Danke für Ihre Bewertung!

14 Aufrufe

Ob Weihnachtsfeier oder Sommerfest, ein gutes Betriebsklima wird in vielen Unternehmen durch einen Ausflug oder durch ein Fest gefördert. Aber nicht jedes gesellige Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Welche Voraussetzungen müssen für einen Versicherungsschutz erfüllt sein? Mehr erfahren Sie im Erklärvideo "Versicherungsschutz bei der Betriebsfeier".

Quelle:  DGUV

Kategorien
Gesundheitsförderung Kultur der Prävention Unfallversicherung
Suchwörter
Weihnachtsfeier, Versicherungsschutz, Veranstaltung, Betriebsangehörige, Ausnahmen, Familienangehörige, Sportveranstaltungen, Incentives

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen sich Anmelden oder Registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

Kommentare

Schreiben Sie als Erster einen Kommentar