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Rund 65 Mio. Menschen in Deutschland sind bei Unfall gesetzlich versichert. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, eine Besonderheit gegenüber anderen Ländern. Die Unfallkassen versichern bspw. die Menschen in Einrichtungen und Unternehmen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Sowie Kinder von Kitas, Schüler, Studenten und ehrenamtlich Tätige, z.B. sind die Ehrenamtlichen von Freiwilliger Feuerwehr und THW über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert. Die erste Berufsgenossenschaft wurde 1885 gegründet.
Quelle: SWR
Dauer: ca. 4:49 Min.
Einstellungsjahr: 2024
- Kategorien
- Berufskrankheiten Unfallversicherung
- Suchwörter
- Arbeitsschutz, Unfallversicherung, Haftung, Haftungsablösung, Berufsgenossenschaft, Unfallkasse
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