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Quelle: BGHM
Länge: Ca. 05:16 Min.
Einstellungsjahr: 2020
- Kategorien
- Werkzeuge und Maschinen
- Suchwörter
- BGHM, Metallverarbeitung
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Kommentare
Hallo MAGChristoph, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Unser TAB (BGRCI) sagt immer, dass das abblasen mit Druckluft verboten ist. Schon allein wegen dem Verteilen des Kühlschmiermittels. Auch bei einer Beurteilung der Werkzeugmaschinen vor zwei Jahren durch einen Dienstleister, wurde das bemängelt. Außerdem ist in den Unterlagen der BG (auch der BGHM) z.B. Arbeitsschutz kompakt 116 Stand 06/202 beschrieben, dass das abblasen verboten ist. Deswegen bin ich jetzt etwas irritiert. Aus meiner Sicht, müsste dieser Film aktualisiert werden. Und bis dahin aus dem Programm genommen. Möglicherweise war das abblasen ja früher mal erlaubt.
Hallo MarcoP, soweit ich weiß ist das punktuelle Abblasen von groben Metallspänen mit Druckluft nicht generell verboten. Anders sieht es bei feinen Stäuben aus.
Es kommt hier sicher auf die Häufigkeit und das Maß an. Bitte richten sie die Frage auch den den TAB ihrer BG bzw. am Besten
der BGHM.
Hallo, ich hab mal eine Frage zu dem Film. Hier wird erklärt, dass das Abblasen mit Druckluft falsch ist. Begründung: Es ist zu laut. Maßnahme: Lärmarme Düsen einsetzen - wird auch sehr ausführlich gezeigt. Meines Wissens ist das Abblasen mit Druckluft aber auch aus anderen Gründen verboten. Ich wirble damit ja evtl. Staub auf, verteile evtl. Späne, zerstäube evtl. vorhandenes Kühlschmiermittel usw. Ist das Abblasen mit diesen Spezialdüsen tatsächlich erlaubt/ sinnvoll?